Achslast

Die Achslast als Grenzwert bei der Zulassung von LKW, Sattelschlepper und Anhänger dient nicht nur der Sicherheit des Transports, sondern vor allem auch der Erhaltung des Straßenbelags, der durch zu hohe Achslasten überverhältnismäßig belastet und beschädigt wird.
Was sagt die Achslast aus?
Die Achslast bezeichnet beim LKW, bei der Sattelzugmaschine wie auch beim Anhänger das Gewicht, mit der eine einzelne Achse auf der Straße belastet wird und werden darf.
Die höchste zulässige Achslast liegt in Deutschland wie in vielen anderen Ländern bei acht Tonnen, sofern der LKW- bzw. Sattelzug wie üblich mit fünf Achsen gefahren wird. Daraus errechnet sich das zulässige Gesamtgewicht von 40 Tonnen.
Wie wird die Achslast gemessen?
Die Achslast bei Zugmaschine oder Anhänger errechnet sich aus dem Anteil der einzelnen Achse, den sie an der Gesamtmasse zu tragen hat. Die reale Achslast bzw. die Last auf einem einzelnen Radsatz wird mit einer Achslastwaage gewogen. Sie wiegt die einzelne Achse, indem der LKW mit einem Reifen oder Doppelreifen darauf hält bzw. parkt.
Dieses meist einfach in den Straßenbelag der Prüfstelle eingelassene Gerät kommt mit einer relativ kurzen Abmessung aus. Das Verfahren ist allerdings ungenau, falls der LKW bzw. der LKW-Anhänger ungleichmäßig beladen ist.
Als Gesamtmasse wird das Eigengewicht des Fahrzeugs plus das Gewicht der Zuladung bezeichnet. Dieses Gesamtgewicht des LKW ergibt sich dann einfach aus der Summierung der einzelnen Achslasten. Das zulässige Gesamtgewicht spielt auch eine Rolle bei der Zulassung für die Zugmaschine, den LKW oder PKW. Im Bahnverkehr ist die zulässige Achslast natürlich höher und wird je nach Strecke festgelegt. So sind auf den meisten Hauptstrecken der Bahn 22,5 Tonnen als Grenzwert angegeben. Für die Straße gilt, dass die Achslast, wie erwähnt, als ursächlich für die meisten Straßenschäden anzusehen ist. Dabei zeigen Berechnungen, dass sich die Schädigung in der vierten Potenz auswirkt. Damit erzeugt eine doppelt so hohe Achslast den 16-fachen Schaden. Zur statischen Achslast muss die dynamische Achslast hinzugerechnet werden, die sich mit der Geschwindigkeit des LKW samt Anhänger erhöht.