Das neue Lieferkettengesetz kommt

Das neue Lieferkettengesetz kommt

9. April 2021

Nach langer Diskussion in den Gremien soll das neue Lieferkettengesetz 2023 in Kraft treten. In Kürze gesagt bedeutet es nichts weniger als eine massive Ausweitung der sozialen und ökologischen Verantwortung der Unternehmen. Sie sind zukünftig verpflichtet, darauf zu achten, dass soziale Mindeststandards entlang ihrer Lieferketten eingehalten werden. Zu dieser Verantwortung gehören ein ganz neues Risikomanagement, Beschwerde-Mechanismen und Instrumente, um Menschenrechtsverstöße im Bereich ihrer gesamten Lieferkette abzustellen.

Die drohenden Sanktionen bei Verstößen sehen 100.000 bis 800.000 Euro Strafzahlungen und den Ausschluss von öffentlichen Vergabeprojekten vor. Bis 2024 werden um die 3.500 Firmen in Deutschland direkt betroffen sein. Ab 2023 soll die Regelung für Unternehmen mit mehr als 4.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 werden die Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern dazukommen. Der Sinn des Gesetzes liegt neben der Einhaltung der Menschenrechte vor allem aber auch darin zu verhindern, dass sich Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Diese können entstehen, wenn die Kosten durch Missachtung sozialer und ökologischer Mindeststandards gedrückt werden.
Wie üblich geht das Europaparlament noch einen Schritt weiter. Hier will man die Mitarbeiterzahl der vom Gesetz betroffenen Unternehmen schon auf 250 drücken. Zusätzlich ist die Sanktion des Importverbots angedacht.

Doch ganz gleich, wie groß die Unternehmen sein werden. Der kleinere Mittelstand und hier die Transportbranche werden höchstwahrscheinlich ebenfalls betroffen sein. Man kann mit Sicherheit davon davon ausgehen, dass die großen Unternehmen die entsprechenden Auflagen an ihre Zulieferer weitergeben. Zu den Auflagen sollen Mitarbeiterschulungen gehören, die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten und schwerwiegender: Auf administrativer Seiten soll ein jährlicher Bericht verfasst werden, der vier Monate nach dem Geschäftsbericht vorliegen soll.