Durchladehöhe

Durchladehöhe

Als Durchladehöhe wird die tatsächliche Höhe der Zuladung in einem LKW oder ähnlichem Transportfahrzeug bezeichnet. Die Durchladehöhe hängt bei geschlossenen Fahrzeugen also immer vom verfügbaren Innenraum ab. Bei offenen Transportfahrzeugen darf die Ladehöhe der Ladung ebenfalls die maximal zulässige Ladehöhe bzw. Gesamthöhe nicht überschreiten. Einen Sonderfall stellen die gekühlten Laderäume von LKW dar. Hier muss die Ladehöhe so bemessen sein, dass die Kühlung, also z.B. die Luftzirkulation oberhalb der Ladung, nicht beeinträchtigt wird. Damit ergeben sich je nach Konstruktionsform eines LKW oder Sattelschleppers ganz unterschiedliche Werte für die Ladehöhe. Die in § 22 der Straßenverkehrsordnung gesetzlich zugelassene maximale Höhe für den Straßenverkehr liegt außer bei zu genehmigenden Ausnahmen bei 4,0 Meter. Damit liegt die Standard-Ladehöhe bei LKW meist zwischen 2,30 und 2,37 Meter, wenn man den tragenden Aufbau mitsamt Reifen und Achsen von den 4,0 Meter abzieht. Anders sieht es bei den Sattelschleppern aus. Hier haben sich für viele Sattelzüge spezielle Bauformen für die Sattelauflieger eingebürgert.

So kann z.B. mit dem sogenannten Schwanenhals für die Tieflader die Verbindung von Sattelschlepper und Auflieger nach unten verlagert werden. Dann kann es Aufbauten bis zu 2,70 Meter und mehr geben, wie sie z.B. für den Transport spezieller Containertypen oder den Europaletten notwendig sind. Je nach Konstruktion kann es hierbei sogar tiefergelegte Bereiche zwischen den Achsen geben, die eine noch größere Ladehöhe in diesem Abschnitt ermöglichen. Ausgenommen von diesen Standard-Regelungen für die Ladehöhe bzw. die Gesamthöhe von 4 Meter sind landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die allerdings nur zusammen mit ihrer Ladung diese Grenzwerte übersteigen dürfen. Der Grund ist klar. Die meisten Brücken und Tunnel sind nur wenig höher als die üblichen vier Meter, nämlich um die 4,20 Meter gebaut. Wenn sie noch nicht mal diese Maße erreichen, wird bereits lange vorher auf den Straßen vor der Weiterfahrt entsprechend hoher LKW gewarnt. Sondergenehmigungen für LKW mit einer größeren Höhe werden für viele Transporte als sogenannte Schwertransporte erteilt, wenn z.B. große Bau- oder Maschinenteile transportiert werden müssen. Für solche Sondergenehmigungen muss dann ein Streckenplan vorgelegt werden, aus dem die problemlose Befahrbarkeit der Strecke mit einer Ladung dieser Höhe hervorgeht.

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