Fassbier-Sicherung

Fassbier-Sicherung

Noch immer hört und liest man in den Medien häufiger von Getränketransporten, bei denen der jeweilige LKW die gesamte Ladung verloren hat. Die Zahl der Unfälle mit und ohne Personenschaden geht jedes Jahr in die Hunderte. Die vorschriftsmäßige Ladungssicherung stellt dabei die Getränkefahrer vor größere Herausforderungen, da sowohl der hohe Schwerpunkt wie die Art des Transportguts einige Schwierigkeiten machen können. Man unterscheidet bei der Ladungssicherung zwischen der formschlüssigen und der kraftschlüssigen Sicherung. Die formschlüssige Sicherung mag bei stabilen Bordwänden des LKW und voller Ladung ja noch angehen. Dann sind die Bierfässer so dicht aneinander gepackt, dass nichts verrutschen kann.

Das bedeutet nach Vorschrift, dass die Laderaumbegrenzungen 80% des Gewichts nach vorne und 50% des Gewichts zu den Seiten aufnehmen können müssen. Das sind bei einer Ladung von 180 Fässern Bier immerhin acht Tonnen nach vorne und fünf Tonnen zur Seite, die nicht in Bewegung geraten dürfen. Aber schon beim mehrstöckigen Beladen sowie nach ein oder zwei Haltepunkten mit einer Teilentladung muss eine sorgfältige Fassbier-Sicherung im kraftschlüssigen Verfahren verwendet werden. Das bedeutet speziell bei einem Curtainsider intelligent angebrachte Zurrösen und verstärkte Seitenwände bzw. Mittelrungen.

Sämtliche Bierfässer müssen auf ihren Paletten niedergezurrt werden, so dass ein Verrutschen auch bei heftigen Bremsmanövern nicht auftreten kann. Die Einzelheiten dafür sind in der VDI-Richtlinie 2700 zur Ladungssicherung bei Getränken genauer erfasst. Der Nachweis der Ladungssicherheit muss nach DIN EN 12642 Code XL Anhang B gegeben sein, sonst darf der Transportauftrag nicht vergeben werden. Jedoch bedeutet das Niederzurren nach jedem erneuten Entladen einen hohen zeitlichen Aufwand. Dagegen gibt es LKW mit einer speziellen Bierfass-Sicherung, die von der Dekra abgenommen worden sind. Hierbei unterstützen spezielle Einsteckbretter die Befestigung von Brunnenpaletten. Diese lassen sich zum Be- und Entladen einfach umlegen, so dass die Ladung gesichert ist. Dennoch muss bei Teilentladung immer noch ein Niederzurren erfolgen

Zurück zum Lexikon