Hochlader

Als Hochlader werden meist PKW-Anhänger bezeichnet, die so konstruiert sind, dass ihre Räder sich unterhalb der Ladefläche befinden. Hochlader gibt es als Einachser, mit der Tandemachse und selten auch als Zwei-oder sogar Dreiachser. Die Vorteile des Hochladers liegen auf der Hand. Beim Beladen erhält man eine Ladefläche, die nicht durch Radlager gestört ist, sondern durchgängig völlig rechteckig beladen werden kann. Aber nicht nur dadurch erhöht sich die Ladefläche, sondern auch durch die größere Breite, die die Ladefläche erhält. Wenn die Räder wie beim Tieflader seitlich herausragen, ist die maximale Breite für den Straßenverkehr schneller erreicht.
Man kann bei einem Hochlader und einem Tieflader mittlerer Größe und 14 Zoll Reifen von einem Unterschied zwischen 50 und 60 cm Spurbreite ausgehen. Viele Freunde der Hochlader führen noch einen weiteren Punkt an. Während der Tieflader zwar die geringere Ladehöhe hat, kann der Hochlader bei heruntergeklappten Bordwänden mühelos z.B. mit dem Gabelstapler von allen Seiten beladen werden. Hochlader werden genauso als Heck- oder Dreiseitenkipper hergestellt. Der Boden bzw. die Ladefläche der Tieflader kann sowohl aus Holz, wie auch aus Aluminium oder Stahlblech bestehen. Der Nachteil der Hochlader besteht in der geringeren maximalen Ladehöhe. Manchmal wird auch der höhere Schwerpunkt als Nachteil angegeben, der bei hoch beladenen Fahrzeugen mit Planen- oder Kastenaufbau nicht nur in Kurven, sondern auch bei starken Seitenwinden von Nachteil sein könnte.
Vielfahrer berichten auch von einem gewissen “bockigen” Verhalten von Hochladern, das sich durch leichte Sprünge ausdrückt, jedoch meist nur bei Leerfahrten auftritt. Hier dürfte die Erfahrung beim Fahren mit Gespann eine größere Rolle spielen. Bei Hochladern entsteht ein größerer Windwiderstand bei höherer Geschwindigkeit, was sich auf den Verbrauch auswirken kann. Die technische Ausstattung mit Stoßdämpfern, Druckluft- bzw. Auflaufbremsen etc. spielt ebenso eine Rolle für das Fahrverhalten wie das Zugfahrzeug und das jeweils zulässige Gesamtgewicht. Für Hochlader gelten ansonsten die gleichen Straßenverkehrsbestimmungen wie für Tieflader.