Leergewicht

Leergewicht

Das Leergewicht wird auch als Leermasse bezeichnet und ist eine wesentliche Kenngröße für die Genehmigungen, Zulassungen und Klassifizierungen z.B. von Fahr- oder Flugzeugen. Während bei Raketen das Leergewicht als das Gewicht betrachtet wird, das nach Verbrauch des Rakentreibstoffs verbleibt, bestehen die Angaben zum Leergewicht bei Flugzeugen aus einer ganzen Reihe von Messgrößen, die sich z.B. auf Treibstoffbedarf, Lastverteilung und Schwerpunkte sowie auf Ausrüstung, Ladung und ggf. Passagiere beziehen. Das absolute Leergewicht (MEW) wird ergänzt um das Leer- oder Betriebsgewicht (EW) mit Ausrüstung und Ausstattung sowie um das Basisgewicht (BW) mit allen benötigten Flüssigkeiten und weiteren Gewichtsangaben. Am Ende der langen Reihe steht das Startgewicht (TOW). Ähnlich kompliziert waren die Angaben zum Leergewicht von Straßenfahrzeugen gehalten, bis nach 2005 eine Neuerung erzielt wurde. In den Fahrzeugbriefen wird seither eine Gewichtsangabe als Leergewicht eingetragen, die die Betriebsmasse eines Fahrzeugs in Kilogramm angibt. Dazu gehören ein Durchschnittsgewicht eines Fahrers, ein zu 90% voller Tank, ggf. ein Ersatzrad, Werkzeug, Verbandskasten und Warndreieck.

Diese Angaben zum Leergewicht lassen sich für das Beladen eines Fahrzeugs wie z.B. eines PKW oder LKW mit den ebenfalls in den Papieren zu findenden Angaben über das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässige Gesamtmasse ins Verhältnis bringen. Das Überschreiten der zulässigen Gesamtmasse ist nicht nur wegen der bauartlich bedingten Konstruktion des Fahrzeugs und seiner statischen und dynamischen Tragfähigkeit verboten, sondern auch wegen den zunehmenden Problemen, die sich beim Fahrverhalten des Fahrzeugs ergeben. Die Nutzlast ergibt sich aus der zulässigen Gesamtmasse abzüglich des angegebenen Leergewichts. Insbesondere bei LKW kommt hier aber auch noch die Gewichtsverteilung hinzu. Wenn das zulässige Gesamtgewicht erreicht wird, obwohl nur ein Teil der Ladefläche beladen ist, sind gefährliche Änderungen des Fahrverhaltens sowie Schäden an der Konstruktion, den Achsen oder Reifen zu erwarten. Sie könnten mit diesem Schwerpunkt überfordert sein und das Gewicht nicht gleichmäßig austarieren können. So hängt die zulässige Zuladung eines LKW z.B. ebenfalls von der Zahl seiner Achsen als tragende Elemente ab.

Die Vorschriften und Regelungen zur reinen Angabe der zulässigen Gesamtmasse werden daher ergänzt und erweitert durch z.B. die Richtlinie VDI 2700 zur verkehrssicheren Verteilung der Ladung. Sie besagt, dass die zulässige Nutzlast nur dann geladen werden darf, wenn ihr ladungsbedingter Schwerpunkt auf einen bestimmten bauartbedingten Bereich der Ladefläche aufgebracht werden kann. Versender, Verlader und Fahrer von Transportfahrzeugen müssen entsprechende Kenntnisse der Daten des Fahrzeugs, zur Lastverteilung bzw. des Lastenverteilungsplans und zur Ladungssicherung generell nachweisen können. Wenn die Ladung nicht ideal zu ihrem Schwerpunkt verladen werden kann, sinkt die zulässige Nutzlast entsprechend.

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