
Rückerstattung zuviel gezahlter Maut-Gebühren beanspruchen
20. November 2020
Ende Oktober 2020 hatte sich ein polnischer Spediteur durchgesetzt. Mit Umweg über den Europäischen Gerichtshof hatte der Mann recht bekommen, was seine Klage über zuviel gezahlte Maut betraf. Denn der EuGH sah es genauso wie dessen Anwälte: Die polizeilichen Einsätze auf der Autobahn können nicht in die Maut-Gebühren einfließen, denn sie sind Bestandteil der hoheitlichen Aufgaben des Bundes und nicht Bestandteil der Leistungen im Straßenbau, wofür die Maut als Gebühr bezogen wird. Nach dem europäischen Verständnis dürfen Gebühren jedoch nur für eng begrenzte und definierte Leistungen erhoben werden. Damit sind Rückzahlungen fällig, die sich für die polnische Firma auf über 10.000 Euro belaufen. Alle anderen Logistikunternehmen können in Bezug darauf jetzt ebenfalls Rückzahlungen geltend machen, das empfiehlt zumindest der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung seinen Mitgliedern. Dafür gibt es es verschiedene Wege, die jedoch zeitlich begrenzt sind. Wer verhindern möchte, dass zuviel gezahlte Beiträge aus dem Jahr 2017 der Verjährung verfallen, muss bis zum 4.12.2020 aktiv werden.
Die zur Vermeidung der Verjährung geltende Frist bis zum 4.12. beinhaltet allerdings eine Anmeldung auf einer Website “mautzurueck.de”. Damit wird jedoch automatisch ein Mandantenverhältnis zu einer Kanzlei aufgenommen, die auf Erfolgsprovision arbeitet. Es geht aber auch anders. Einmal können sich Unternehmen an ein bundeseinheitliches Modell anschließen. Dieses wird von einer Kooperation einer großen Anwaltskanzlei und einem Prozessfinanzierer durchgeführt, die gegen Beteiligung bzw. Gebühr die Rückzahlung einfordern. Man kann sich aber auch mit einem eigenen Anwalt oder einem Anwalt der Landesverbände des BGL an das Bundesamt für Güterverkehr wenden und seine Ansprüche geltend machen. Als dritte Möglichkeit bietet der Verband ein Musterschreiben an, das zur Verfügung gestellt wird.
Ansprüche aus den Jahren vor 2017 sind aller Wahrscheinlichkeit nach bereits verjährt. Je nach Höhe der gezahlten Mautgebühren können sich aber auch die Rückzahlungen aus den letzten drei Jahren ganz schön summieren. Im Moment wird generell damit gerechnet, dass der Anteil der Kosten für die Einsätze der Polizei bei durchschnittlich 4% der Mautgebühren liegt, ein Geld, das vielen Unternehmen gerade jetzt zupass kommen könnte. Ob darüber hinaus geltende Ansprüche bestehen, muss erst noch festgestellt werden. Insgesamt beläuft sich die Summer der zuviel gezahlten Gebühren auf einige 100 Millionen Euro.